Sofortkredit Kündigung

Es gibt mehrere Möglichkeiten in denen es sinnvoll erscheint eine Sofortkredit-Kündigung einzureichen. Der einfachste Fall liegt bei einer Kredit-Umschuldung vor, d.h. man hat einen zinsgünstigeren Anbieter gefunden und beantragt einen zweiten Sofortkredit um damit den ersten Geldgeber komplett bezahlen zu können. Das hat meistens den Vorteil, dass einem teilweise oder vielleicht ganz die restlichen Zinsen erlassen werden, weil die Bank früher als erwartet ihr Geld bekommen hat und wieder damit wirtschaften kann.

Es kann aber auch genau anders herum sein und die Bank hat im Vertrag eine saftige Entschädigung für den Ausfall der ausbleibenden Zinsen festgelegt. Genau hier kann eine Sofortkredit-Kündigung scheitern, weil sich dann die zusätzlichen Gebühren mit der Umschuldung nicht mehr rechnen. Man braucht auch nicht darauf zu hoffen, die Bearbeitungsgebühren erstattet zu bekommen.

Sollte dies der Fall sein, dann muss man die Sofortkredit-Kündigung rechtzeitig, d.h. mindestens drei Monate vorher schriftlich einreichen, so verlangen es die meisten Banken, wenn es im Vertrag nicht anders hinterlegt wurde. Daraufhin hat man den gesamten Betrag mit einem Mal zu zahlen. Bedenken Sie das die Sofortkredit-Kündigung je nach Bearbeitungszeit 1-2 Wochen in Anspruch nehmen wird und deshalb den Brief frühzeitig versenden. Steht im Vertrag nichts zur Kündigungsfrist, dann sollte man sich zunächst telefonisch oder in einem Beratungsgespräch zusammen setzen und alle Formalitäten klären.

Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung seitens des Kreditgebers. Diese hat das Recht die Sofortkredit-Kündigung ohne Verzug durchzusetzen, wenn der Geldnehmer nicht zahlen kann, also das Referenzkonto nicht genügend gedeckt ist oder sich in irgendeiner anderen Weise unsachgemäß dem Kreditgeber gegenüber verhalten hat.

Bevor dies aber passiert wird zunächst einmal gemahnt und erneut versucht das Geld vom Konto abzubuchen. Gelangt der Kunde in dieser Zeit wieder zu einem ausreichenden Plus, werden die meisten Banken den Vorfall zu den Akten legen und gut. Muss ein zweites und drittes Mal gemahnt werden, dann wird die Bank die Sofortkredit-Kündigung durchsetzen und ein Inkassounternehmen beauftragen, die Restsumme einzuziehen. Besitzt der Kunde dann kein ausreichendes Vermögen auf dem Girokonto oder in Form von Sparanlagen, wird wahrscheinlich ein Teil des Hausstandes gepfändet, bis die Restschuld wieder beglichen ist.

Dieser Vorfall der Sofortkredit-Kündigung bleibt auch bei der Schufa nicht unbemerkt. Einen weiteren Kredit wird man nun nicht mehr gewährt bekommen, weil die Gefahr einer erneuten Zahlungsunfähigkeit für die Banken ein zu großes Risiko ist. Auch Handyverträge oder Ratenkäufe werden dann sehr häufig scheitern.

Droht sich also die Sofortkredit-Kündigung mit der ersten Mahnung an, sollte man sofort mit der Bank in Verbindung treten, weil totschweigen nichts bringt.